› Ziel der Ausbildung zum
Taucher 2** ist die Fähigkeit selbständig mit einem
gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m
sicher und kontrolliert zu absolvieren. Als Voraussetzung
dazu muss die 1*-Ausbildung oder eine äquivalente Ausbildung
erfolgreich abgeschlossen sein.
Zusätzlich zu den Lehrzielen des 1*-Tauchers, wobei der
Tiefenbereich bis 20m ausgeweitet wird, muss ein 2**-Taucher
die Grundlagen der Tauchgangsführung beherrschen, Freiwasseraufstiege
unter Wechselatmung absolvieren und Tauchgänge zum Ausgangspunkt
mit und ohne Kompass zurückführen können.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ausbildung besteht in
der Partnerkontrolle.
Die Bergung eines Bewusstlosen erfolgt aus
10m Wassertiefe.
›
Die Spezialkurse
„Orientierung“, „Nachttauchen und Tauchen
bei eingeschränkter Sicht“, „Bergseetauchen“
und „Sauerstoffanwendung“ müssen absolviert
sowie weitere 26 Tauchgänge durchgeführt werden.
›
Weiters muss ein
2**-Taucher die konditionelle Fähigkeit besitzen 1000m
mit voller Ausrüstung an der Oberfläche Schnorcheln,
40m Streckentauchen, ein in 8 m Tiefe liegendes Tauchgerät
antauchen und anlegen sowie 45sec den Atem unter Wasser anhalten
können.
›
Ein 2**-Taucher
muss sowohl seine Ausrüstung als auch die Ausrüstung
des Partners richtig zusammenbauen können, auf ihre Funktion
überprüfen und etwaige Fehler erkennen und beheben
können. Ausgeschlossen sind Fehler technischer Natur,
die nur vom entsprechend geschulten Fachpersonal behoben werden
dürfen. Er muss mit den wichtigsten Grundlagen der Ausrüstungspflege
vertraut sein.
› Theoretisch
muss er über die entsprechenden physikalischen und medizinischen
Grundlagen Bescheid wissen und ihre Auswirkungen auf den Körper
während eines Tauchgangs kennen und sich entsprechend
verhalten. Weiters muss er Tauchgänge sowohl innerhalb
als auch außerhalb der Nullzeit sowie Wiederholungstauchgänge
planen und berechnen können. Im technischen Bereich muss
er die Funktion der einzelnen Ausrüstungsteile (Jacket,
Automat, Tiefenmesser, Computer, etc) erklären können.
Der Taucher 2** hat die Berechtigung, weltweit selbständig
mit einem Taucher 2** oder höher zu tauchen. Er kann
sich weltweit eine Ausrüstung leihen. Er muss sich im
Klaren sein, dass - ausgenommen Tauchgänge mit einem
Tauchlehrer 1* oder höher – er bis zu einer Tiefe
von 20m ausgebildet ist und das einzuhalten ist. |