Tauchschule Zell am See

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ZELL AM SEE

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Geschäftsbedingungen                                                              Download AGB

» Teilnahmebedingungen für Tauchkurse:

  1. Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge ist 14 Jahre (bei Schnorchelkursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich der/die Erziehungsberechtigte, am Tauchplatz anwesend zu sein.
    Beim Theorieunterricht verpflichtet sich der/die Erziehungsberechtigte den Kursteilnehmer 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an den Kursleiter zu übergeben. Desweiteren  verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte den Kursteilnehmer spätestens 15 Minuten nach Unterrichtende abzuholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen, außer es liegt eine schriftliche Erklärung der Eltern vor. Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.
  2. Der Teilnehmer (die Teilnehmerin) an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von ärztlicher Seite keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen und legt spätestens eine Woche vor Kursbeginn ein ärztliches Attest vor. Desweiteren erklärt der/die Teilnehmer/in, dass eine Tauchsportversicherung zu Kursbeginn abgeschlossen wird.
  3. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die am Anmeldeformular angegeben Daten elektronisch verarbeitet werden und an die zuständigen Verbände weitergegeben werden dürfen.
  4. Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer/innen und ihrer Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss vom Kurs. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr.
  5. Bei einem Rücktritt vom Kurs werden Stornogebühren (siehe Zahlungs- und Stornobedingungen) fällig.
  6. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wird der Kurs von dem (der) Teilnehmer (Teilnehmerin) abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein(e) Teilnehmer(in) nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
  7. Es ist grundsätzlich untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw. ...) wieder von ihrem Tauchpartner zu trennen.
    Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.
  8. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich alle Formulare und Gebühren termingerecht zu hinterlegen.
  9. Die Kursgebühren enthalten: Luft für Schüler u. Lehrer, Lehrmaterialien, Gebühren für Theorie- u. Praxisunterricht, Equipment (Regler, Jacket, Flasche, Blei, ABC,..), Prüfungsgebühren, Zertifizierungskosten. Nicht im Kurspreis enthalten sind Eintrittsgebühren für Bäder u. Seen, Reise- u. Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenutzung, Kosten für Bootsausfahrten,..).
  10. Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  11. Die Tauchschule übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der (die) Teilnehmer(in) haftet für die während des Kurses zur Verfügung gestellten Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der (die) Teilnehmer(in) die Kosten für die Wiederbeschaffung (Reparatur) der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und Führungen.
    Etwas anderes gilt nur in den Fällen in denen Verschulden der Tauchschule vorliegt. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  12. Für Erfüllungsgehilfen der Tauchschule gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule.
    Die Haftung für die Erfüllungsgehilfen beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  13. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist.
    Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft.
    Dieser Umstand entbindet den (die) Teilnehmer(in) nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen.
  14. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen.
    Außerdem ist die Sauberhaltung des Tauchgewässers und der Uferbereiche oberstes Gebot. Das Gelände der Tauchschule ist keine Badeanstalt.
  15. Während des Schulungsbetriebes ist der Konsum von Alkohol 12 h vor einem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbildner/in zu melden. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor einem Tauchgang) ist zu vermeiden.
  16. Durch die Anmeldung zu oben genannten Kurs werden die Teilnahme-, Zahlungs-, und Stornobedingungen, sowie die Trainingsordnung zur Kenntnis genommen.
  17. Ein Schwimmbefähigungsnachweis ist zu erbringen (= Testschwimmen am Beginn der 1.Hallenbadeinheit).
  18. Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.
  19. Hat ein Teilnehmer nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, kann er Perfektionsstunden (Preise sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen) buchen, um Prüfungsreife zu erlangen.
  20. Begonnene Kurse müssen binnen 4 Monaten (ab dem 1.Kurstag) beendet werden, ansonsten muss der Kurs zur Gänze auf eigene Kosten wiederholt werden.

» Zahlungs- und Stornobedingungen

  1. Die Gebühr für Veranstaltungen (Seminare, Vorträge, Kurse, Exkursionen, Reisen und dergleichen) ist mit der Anmeldung fällig.
  2. Ratenzahlung ist nur bei Kursgebühren über 500,-- möglich und muss mit der Geschäftsführung schriftlich vereinbart werden.

» Mahnwesen

  1. Ist eine Gebühr nicht 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Tauchschule verbucht worden, erfolgt eine erste Mahnung (= Zahlungserinnerung). Ist am Tage des Kursbeginns die Veranstaltungsgebühr nicht am Konto verbucht worden, erfolgt die 2. Mahnung. Ist eine Zahlung 14 Tage nach Kursbeginn nicht verbucht worden, erfolgt eine dritte und letzte Mahnung. Für diese werden 300,-- Mahngebühr sowie 13% Verzugszinsen ab dem allerersten Fälligkeitstermin verrechnet. Wird nach der dritten Mahnung die Veranstaltungsgebühr (zuzüglich Mahngebühr und Verzugszinsen) nicht binnen 4 Wochen auf das Konto der Tauchschule gutgeschrieben, wird der Akt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Der Schuldner trägt sämtliche entstehenden Kosten.
  2. Kursabsagen seitens der Tauchschule:
    Die Tauchschule behält es sich vor, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen nicht erreicht wird, den Kurs abzusagen. Der Teilnehmer hat dann das Recht auf einen anderen Kurs des aktuellen Programmes umzubuchen.
  3. Veranstaltungsumbuchungen seitens der Teilnehmer:
    Die Teilnehmer haben bis 4 Wochen vor Kursbeginn die Möglichkeit auf einen gleichwertigen Kurs umzubuchen. Erfolgt die Umbuchung nach dem 28. Tag vor Kursbeginn werden die entsprechenden Stornogebühren verrechnet.
  4. Veranstaltungsstornierungen seitens des Teilnehmers haben nachweislich schriftlich unter Angabe des Stornogrundes zu erfolgen.

» Stornogebühren bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn:

bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn:                             20 % des gesamten Veranstaltungspreises
29. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn:                               25 % des gesamten Veranstaltungspreises
19. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn:                               50 % des gesamten Veranstaltungspreises
9. bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn:                                  65 % des gesamten Veranstaltungspreises
ab 3. Tag (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn:                    85 % des gesamten Veranstaltungspreises
am Tag der Veranstaltung:                                                       100 % des gesamten Veranstaltungspreises


Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt und der volle Veranstaltungspreis ist fällig.

 

 

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